[ § 82 SGB III ]
Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) machst du deine Mitarbeitenden fit für die digitale Arbeitswelt – und bekommst bis zu 100 % der Weiterbildungskosten sowie einen möglichen Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung erstattet. Ob in Vollzeit oder Teilzeit.
[ was ist das ]
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist deine Chance als Arbeitgeber: Es unterstützt dich dabei, deine Mitarbeitenden zukunftssicher weiterzubilden – gefördert durch die Agentur für Arbeit.
Möglich sind bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und ein Zuschuss von bis zu 75 % zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung. Die tatsächliche Höhe hängt von der Unternehmensgröße und den Förderkriterien ab und wird im Einzelfall von der Agentur für Arbeit festgelegt.
[ förderhöhe ]
Dank des QCG bildest du als Arbeitgeber fast kostenneutral weiter. Die genaue Höhe klärt die Agentur für Arbeit individuell mit dir.
Kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden können im Rahmen der Einzelfallprüfung bis zu 100 % der Weiterbildungskosten erstattet bekommen.
Zusätzlich ist ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt von bis zu 75 % während der Weiterbildungszeit möglich – abhängig von Unternehmensgröße und Förderkriterien.
Keine versteckten Kosten. Wir begleiten dich durch den Prozess und stimmen alle Unterlagen mit dir ab.
[ kriterien ]
Damit eine Förderung über das QCG möglich ist, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Ob du im Einzelfall gefördert wirst, prüft die Agentur für Arbeit.
Die Weiterbildung muss bei einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger stattfinden – so wie bei uns. Nur dann ist eine Förderung möglich.
Die Maßnahme darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein und muss über eine reine betriebliche Anpassungsschulung hinausgehen. Sie soll neue Kompetenzen vermitteln, die die Arbeitsmarktchancen langfristig erhöhen.
Die geförderte Person muss sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden.
Wurde bereits eine Maßnahme über das QCG gefördert, muss diese mindestens zwei Jahre zurückliegen, bevor erneut gefördert werden kann.
[ so geht's ]
Von der Beratung bis zum Start begleiten wir dich und dein Team durch den gesamten Prozess.
Du erzählst uns, was dein Team braucht – wir zeigen dir, welche Förderung dafür in Frage kommt.
Ob Digital Skills, Recruiting oder KI: Gemeinsam finden wir die richtige Weiterbildung für deine Mitarbeitenden.
Melde dich bei der Agentur für Arbeit zum Beratungsgespräch an. Dort wird im Einzelfall geprüft, ob dein Unternehmen und deine Mitarbeitenden förderfähig sind.
Ob du für den Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Frage kommst und wie hoch er ausfällt, klärt die Agentur für Arbeit individuell mit dir.
Sobald die Förderung bewilligt ist, kann es losgehen – planbar und ohne finanzielles Risiko.
Deine Mitarbeitenden lernen online, praxisorientiert und berufsbegleitend – mit Wissen, das direkt im Job ankommt.
[ beratung ]
Welche Weiterbildung passt zu deinem Team, und welche Förderung kommt in Frage? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir es – unverbindlich.