[ § 82 SGB III ]
Du bist angestellt und willst dich weiterbilden? Über das Qualifizierungschancengesetz (QCG) übernimmt dein Arbeitgeber die Weiterbildungskosten – und wird dafür von der Agentur für Arbeit gefördert: bis zu 100 % der Kosten sowie ein möglicher Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Du bringst die Idee ein, wir begleiten dich und deinen Arbeitgeber durch den Antrag. Ob in Vollzeit oder Teilzeit.
[ was ist das ]
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG, § 82 SGB III) macht es möglich, dass du dich als Angestellte:r weiterbildest, ohne deinen Job aufzugeben oder die Kosten selbst zu tragen. Antragsteller ist dein Arbeitgeber – die Förderung fließt über ihn, und die Agentur für Arbeit unterstützt ihn dabei.
Für dich heißt das: Du entwickelst gefragte, zukunftssichere Kompetenzen, bleibst in deinem Job und zahlst in der Regel nichts. Die genaue Förderhöhe hängt von der Größe deines Unternehmens ab und wird im Einzelfall von der Agentur für Arbeit festgelegt.
[ förderhöhe ]
Über das QCG bildest du dich in der Regel kostenneutral weiter – die Förderung läuft über deinen Arbeitgeber. Die genaue Höhe klärt die Agentur für Arbeit.
In kleinen Unternehmen (bis 50 Mitarbeitende) können im Rahmen der Einzelfallprüfung bis zu 100 % der Weiterbildungskosten übernommen werden – für dich ohne Eigenanteil.
Zusätzlich ist ein Zuschuss von bis zu 75 % zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung möglich – so bleibt dein Einkommen abgesichert, während du lernst.
Du bildest dich berufsbegleitend weiter, bleibst in deinem Unternehmen und wendest das Gelernte direkt an – kein Jobwechsel, keine Lücke im Lebenslauf.
[ voraussetzungen ]
Damit eine Förderung über das QCG möglich ist, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Ob im Einzelfall gefördert wird, prüft die Agentur für Arbeit gemeinsam mit deinem Arbeitgeber.
Du befindest dich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
Die Weiterbildung findet bei einem AZAV-zugelassenen Träger statt – so wie bei uns. Nur dann ist eine Förderung möglich.
Die Maßnahme darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein und muss über eine reine Anpassungsschulung hinausgehen – sie soll deine Arbeitsmarktchancen langfristig erhöhen.
Wurde bereits eine Maßnahme über das QCG gefördert, muss diese mindestens zwei Jahre zurückliegen, bevor erneut gefördert werden kann.
[ so geht's ]
Du gibst den Anstoß – wir begleiten dich und deinen Arbeitgeber durch den gesamten Weg.
Du findest bei uns die Weiterbildung, die zu dir und deinem Job passt – wir beraten dich kostenlos und unverbindlich.
Wir geben dir alles an die Hand, um deinen Arbeitgeber zu überzeugen: Nutzen, Ablauf und Förderung auf einen Blick.
Dein Arbeitgeber meldet sich bei der Agentur für Arbeit zum Beratungsgespräch an. Dort wird im Einzelfall geprüft, ob die Förderung greift.
Die Kostenübernahme und ein möglicher Zuschuss zum Arbeitsentgelt werden von der Agentur für Arbeit individuell festgelegt.
Sobald die Förderung bewilligt ist, kann es losgehen – planbar und ohne finanzielles Risiko für dich.
Du lernst online, praxisnah und berufsbegleitend – mit Wissen, das direkt in deinem Job ankommt.
[ beratung ]
Welche Weiterbildung passt zu dir, und wie holst du deinen Arbeitgeber ins Boot? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir es – unverbindlich.