Arbeitssuchende, Berufsrückkehrende, ältere Erwerbspersonen oder Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind – zum Beispiel bei befristeten Verträgen oder einer Kündigung – können einen Bildungsgutschein erhalten. Voraussetzung ist, dass deine geplante Weiterbildung deine Chancen am Arbeitsmarkt verbessert, du dich beruflich neu orientieren oder weiterentwickeln möchtest und deine letzte geförderte Maßnahme mindestens zwei Jahre zurückliegt.
Die Kosten werden dabei bis zu 100 % übernommen.